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Mo. – Fr.: 08:00 – 17:00 Uhr

Finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung

Sie wollen sich beruflich weiterentwickeln – und das ist eine großartige Entscheidung. Wir verstehen, dass die Kosten eine Rolle spielen können. Deshalb zeigen wir Ihnen, wie Sie mit finanziellen Förderungen Ihre Weiterbildung kostengünstiger gestalten können – und das ganz ohne zusätzlichen Aufwand.


Steuerliche Absetzbarkeit: Ihre Kosten sind absetzbar

Wenn Sie Arbeitnehmer*in sind, können Sie die Kosten für Ihr Fernstudium als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Selbstständige und Freiberufler können die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.

Was können Sie absetzen?

  • Nutzungsentgelt für den Lehrgang
  • Fachbücher, Software, Fachzeitschriften
  • Kosten für einen PC oder Laptop (bei Computerkursen)
  • Anteilige Internetkosten für Online-Kurse
  • Reisekosten und Übernachtungen für Präsenzphasen (z. B. in der Berliner Hochschule für Technik)

➡️ Wir stellen Ihnen für jedes Semester eine offizielle Bescheinigung über die gezahlten Kosten aus – einfach und schnell.


Stipendien & Förderprogramme: Ihre Chance auf Zuschüsse

Aufstiegstipendium

Für besonders begabte Berufstätige, die erstmals ein berufsbegleitendes oder Vollzeitstudium beginnen.

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung mit Note 1,9/87 Punkte oder besser
  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
  • (Bewerbung bis zum Ende des zweiten Fachsemesters möglich); zwei Zeiträume für das Auswahlverfahren: 1. Zeitraum: September-Dezember; 2. Zeitraum: März-Juni (Stand 2025)
  • besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei)

➡️Weitere Informationen: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html


Weiterbildungsstipendium

Für junge Fachkräfte mit erstklassigem Abschluss.

Voraussetzungen:

  • Anerkannter dualer Ausbildungsabschluss (BBiG oder HwO)
  • Alter: bis 24 (bis zu 26/27 Jahre bei Anrechnungszeiten)
  • Abschlussnote mindestens 87 Punkte („gut“), Durchschnittsnote 1,9, Platzierung unter den ersten Drei bei einem überregionalen Wettbewerb oder Nachweis von besonderer Qualifikation durch begründeten Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule

➡️ Zuschüsse von insgesamt 9.135 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme

➡️Weitere Informationen: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html


Aufstiegs-BAföG

Die staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen – ohne Rückzahlung!

Was wird gefördert?

  • Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit
  • Fernstudien, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen (z. B. Rechtsfachwirt, Notarfachwirt) vorbereiten sowie BBiG und HwO
  • Auch nach einem Bachelor-Abschluss möglich – sofern er Ihr höchster Hochschulabschluss ist

Förderung:

  • Zuschuss bis zu 15.000 € (50 % als Zuschuss, 50 % als zinsgünstiges Darlehen über die KfW)
  • Keine Altersbegrenzung
  • Keine Rückzahlung für den Zuschussanteil

➡️ Förderfähige Angebote bei uns:

  • Fernstudium Rechtsfachwirt (vor der Rechtsanwaltskammer)
  • Fernstudium Notarfachwirt – Abschluss vor der Notarkammer

➡️Weitere Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de


Bildungsscheck NRW

Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg.

➡️ mindestens 500 € pro Scheck – zwei Schecks pro Jahr möglich.

Weitere Informationen: https://www.weiterbildung-brandenburg.de/Foerderung.35.0.html


Bildungsscheck Brandenburg

Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg.

➡️ mindestens 500 € pro Scheck – zwei Schecks pro Jahr möglich.

Weitere Informationen: https://www.weiterbildung-brandenburg.de/Foerderung.35.0.html


Qualifizierungsscheck Rheinland-Pfalz

Für Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.

➡️ 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten – bis zu 500 € pro Jahr werden übernommen.

Weitere Informationen: https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck


KOMPASS – Förderung von beruflicher Weiterbildung für Solo-Selbstständige

Mit dem Programm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kofinanziert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus Sie als Solo-Selbstständige bei beruflichen Weiterbildungen mit bis zu 4.500 Euro.

➡️Weitere Informationen: https://www.kommweiter.bayern.de/lotse/weiterbildung_soloselbststaendige.phphttps://www.kommweiter.bayern.de/lotse/weiterbildung_soloselbststaendige.php


Weiterbildungsförderung durch die KfW (2025)

Die KfW bietet seit 2024 eine neue Förderung für berufliche Weiterbildungen an

Für wen?

  • Alle Erwerbstätigen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren

Förderung:

  • bis zu 15.000 Euro Förderung (50% als Zuschuss und 50% als Kredit)
  • Förderung für Präsenzseminare und Blended Learning
  • Antrag über die KfW-Online-Förderung

➡️Weitere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Förderprodukte/Aufstiegs-BaföG-(172)/


Darlehen für Studierende: Finanzielle Unterstützung bei Bedarf

Berlin Darlehnskasse e.V.
Für Studierende und Doktoranden der Mitgliedsschulen – darunter auch die Berliner Hochschule für Technik.

  • Darlehenshöhe: max 27.000 Euro
  • Laufzeit: Bis zu 2 Jahre (ideal für Masterstudien)
  • Festzins für Planungssicherheit
  • Unabhängig von Fachrichtung und Studiengang

➡️Weitere Informationen: www.dakaberlin.de