Finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung
Sie wollen sich beruflich weiterentwickeln – und das ist eine großartige Entscheidung. Wir verstehen, dass die Kosten eine Rolle spielen können. Deshalb zeigen wir Ihnen, wie Sie mit finanziellen Förderungen Ihre Weiterbildung kostengünstiger gestalten können – und das ganz ohne zusätzlichen Aufwand.
Steuerliche Absetzbarkeit: Ihre Kosten sind absetzbar
Wenn Sie Arbeitnehmer*in sind, können Sie die Kosten für Ihr Fernstudium als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Selbstständige und Freiberufler können die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.
Was können Sie absetzen?
- Nutzungsentgelt für den Lehrgang
- Fachbücher, Software, Fachzeitschriften
- Kosten für einen PC oder Laptop (bei Computerkursen)
- Anteilige Internetkosten für Online-Kurse
- Reisekosten und Übernachtungen für Präsenzphasen (z. B. in der Berliner Hochschule für Technik)
➡️ Wir stellen Ihnen für jedes Semester eine offizielle Bescheinigung über die gezahlten Kosten aus – einfach und schnell.
Stipendien & Förderprogramme: Ihre Chance auf Zuschüsse
Aufstiegstipendium
Für besonders begabte Berufstätige, die erstmals ein berufsbegleitendes oder Vollzeitstudium beginnen.
Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung mit Note 1,9/87 Punkte oder besser
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
- (Bewerbung bis zum Ende des zweiten Fachsemesters möglich); zwei Zeiträume für das Auswahlverfahren: 1. Zeitraum: September-Dezember; 2. Zeitraum: März-Juni (Stand 2025)
- besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei)
➡️Weitere Informationen: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html
Weiterbildungsstipendium
Für junge Fachkräfte mit erstklassigem Abschluss.
Voraussetzungen:
- Anerkannter dualer Ausbildungsabschluss (BBiG oder HwO)
- Alter: bis 24 (bis zu 26/27 Jahre bei Anrechnungszeiten)
- Abschlussnote mindestens 87 Punkte („gut“), Durchschnittsnote 1,9, Platzierung unter den ersten Drei bei einem überregionalen Wettbewerb oder Nachweis von besonderer Qualifikation durch begründeten Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule
➡️ Zuschüsse von insgesamt 9.135 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme
➡️Weitere Informationen: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
Aufstiegs-BAföG
Die staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen – ohne Rückzahlung!
Was wird gefördert?
- Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit
- Fernstudien, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen (z. B. Rechtsfachwirt, Notarfachwirt) vorbereiten sowie BBiG und HwO
- Auch nach einem Bachelor-Abschluss möglich – sofern er Ihr höchster Hochschulabschluss ist
Förderung:
- Zuschuss bis zu 15.000 € (50 % als Zuschuss, 50 % als zinsgünstiges Darlehen über die KfW)
- Keine Altersbegrenzung
- Keine Rückzahlung für den Zuschussanteil
➡️ Förderfähige Angebote bei uns:
- Fernstudium Rechtsfachwirt (vor der Rechtsanwaltskammer)
- Fernstudium Notarfachwirt – Abschluss vor der Notarkammer
➡️Weitere Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de
Bildungsscheck NRW
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg.
➡️ mindestens 500 € pro Scheck – zwei Schecks pro Jahr möglich.
Weitere Informationen: https://www.weiterbildung-brandenburg.de/Foerderung.35.0.html
Bildungsscheck Brandenburg
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg.
➡️ mindestens 500 € pro Scheck – zwei Schecks pro Jahr möglich.
Weitere Informationen: https://www.weiterbildung-brandenburg.de/Foerderung.35.0.html
Qualifizierungsscheck Rheinland-Pfalz
Für Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
➡️ 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten – bis zu 500 € pro Jahr werden übernommen.
Weitere Informationen: https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck
KOMPASS – Förderung von beruflicher Weiterbildung für Solo-Selbstständige
Mit dem Programm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kofinanziert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus Sie als Solo-Selbstständige bei beruflichen Weiterbildungen mit bis zu 4.500 Euro.
➡️Weitere Informationen: https://www.kommweiter.bayern.de/lotse/weiterbildung_soloselbststaendige.phphttps://www.kommweiter.bayern.de/lotse/weiterbildung_soloselbststaendige.php
Weiterbildungsförderung durch die KfW (2025)
Die KfW bietet seit 2024 eine neue Förderung für berufliche Weiterbildungen an
Für wen?
- Alle Erwerbstätigen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren
Förderung:
- bis zu 15.000 Euro Förderung (50% als Zuschuss und 50% als Kredit)
- Förderung für Präsenzseminare und Blended Learning
- Antrag über die KfW-Online-Förderung
➡️Weitere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Förderprodukte/Aufstiegs-BaföG-(172)/
Darlehen für Studierende: Finanzielle Unterstützung bei Bedarf
Berlin Darlehnskasse e.V.
Für Studierende und Doktoranden der Mitgliedsschulen – darunter auch die Berliner Hochschule für Technik.
- Darlehenshöhe: max 27.000 Euro
- Laufzeit: Bis zu 2 Jahre (ideal für Masterstudien)
- Festzins für Planungssicherheit
- Unabhängig von Fachrichtung und Studiengang
➡️Weitere Informationen: www.dakaberlin.de