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Vorbereitungskurse “Geprüfte*r Berufsspezialist*in im Insolvenzrecht” und “Geprüfter Berufsspezialist*in für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen” (Fortbildungsstufe I)

Rechtsfachwirt Weiterbildung: Schmuckbild zeigt Waage der Justitia.

Überblick

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Vorbereitungskurse “Geprüfte*r Berufsspezialist*in im Insolvenzrecht” und “Geprüfter Berufsspezialist*in für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen” (Fortbildungsstufe I)

Ehemals Teil der Aufstiegsfortbildung “Geprüfte*r Rechtsfachwirt*in”

Die Berliner Hochschule für Technik (BHT) bietet Ihnen ab Wintersemester 2025/26 mit dem berufsbegleitenden Fernstudien zur Vorbereitung auf die Kammerprüfungen “Geprüfte*r Berufsspezialist*in im Insolvenzrecht” und “Geprüfte*r Berufsspezialist*in für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen” neue und anerkannte Fortbildungsstufen für qualifizierte Mitarbeiter*innen im Anwaltsbereich an.

Ein besonderes Plus: Der erfolgreich absolvierte Vorbereitungskurs an der Berliner Hochschule für Technik zur Fortbildungsstufe I wird kostenfrei auf das weiterführende Fernstudium zur Vorbereitung auf die Kammerprüfung „Bachelor Professional im Rechtswesen” (Fortbildungsstufe II) angerechnet. So lässt sich der Karriereweg im juristischen Umfeld Schritt für Schritt gestalten – flexibel, effizient und praxisnah.

Unsere Vorbereitungskurse setzt auf moderne Informations- und Kommunikationsmedien und folgen einem innovativen Blended-Learning-Konzept, das Online-Unterricht mit gezielten Präsenzphasen kombiniert. Dabei legen wir großen Wert auf eine wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte Lehre, die Sie optimal auf die Kammerprüfung vorbereitet.

Die Vorbereitungskurse “Geprüfte*r Berufsspezialist*in im Insolvenzrecht” und “Geprüfte*r Berufsspezialist*in für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen” richten sich an Mitarbeitende mit Berufsausbildung im Anwaltsbereich ebenso wie an Quereinsteiger*innen mit einschlägiger Berufserfahrung im juristischen Bereich.

Starten Sie jetzt Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung mit der BHT und schaffen Sie die Grundlage für Ihre nächste Karrierestufe im Anwaltsbereich!

Ihre Vorteile

  • Zeit- und ortsunabhängiges Studieren
  • Berufsbegleitend und praxisnah
  • Übungsaufgaben mit Lösungen und Praxisbeispielen
  • Online-Tutorien mit Dozent*innen
  • Persönliche Studienbetreuung
  • Online-Lernplattform der Hochschule

Profitieren Sie von unserem Know-how im Bereich Digitalisierung

Unsere Lehrmaterialien reflektieren den neuesten Stand der Technik und unterstützen die erfolgreiche Einbindung digitaler Lösungen im Anwalts- und Notariatsbereich.

Abschluss
Studienbescheinigung (Abschlusszertifikat) der BHT
Studienbeginn
jährlich zum Wintersemester
Einschreibefrist
jederzeit zum nächsten Studienbeginn
Studiendauer
2 Semester (12 Monate) je gewählte Fortbildungsrichtung der Fortbildungsstufe I
Studienform
weiterbildendes, berufsbegleitendes Fernstudium
Workload
500 h (entspricht 20 Credit Points)
NC
nein
Sprache
Deutsch
Akkreditierung
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) Zulassungsnummer 548202 (ehemals Aufstiegsfortbildung "Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in")
Nutzungsentgelt
850 € pro Semester
Studienkoordination
Birgit Max, M.M.

Voraussetzungen

Für die Vorbereitungskurse “Geprüfte*r Berufsspezialist*in im Insolvenzrecht” und “Geprüfter Berufsspezialist*in für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen” gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zur Rechtsanwaltsfachangestellten oder zum Patentanwaltsfachangestellten oder zur Patentanwaltsfachangestellten

    oder
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zum Notarfachangestellten oder zur Notarfachangestellten oder zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten,

    oder
  3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens halbjährige Berufspraxis im anwaltlichen Bereich,

    oder
  4. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis im anwaltlichen Bereich,

    oder
  5. den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens einjährige Berufspraxis im anwaltlichen Bereich

    oder
  6. eine mindestens dreijährige Berufspraxis im anwaltlichen Bereich.

    oder
  7. das Zeugnis der vollständigen Vergleichbarkeit der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für die Ausübung eines der in Nummer 1 oder 2 genannten Ausbildungsberufe erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nach § 1 Absatz 6 des Berufsbildungsgesetzes in Verbindung mit § 50c Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes.


Anmeldung

Folgende Anmeldeunterlagen sind dem Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik zur Teilnahme am Fernstudium “Geprüfte*r Berufsspezialist*in im Insolvenzrecht” oder “Geprüfter Berufsspezialist*in für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen” auszufüllen:

  • Ausgefüllter Antrag siehe Online-Anmeldung.
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass, Geburts- oder Heiratsurkunde) als Scan
  • Scan der Nachweise gemäß Zulassungsvoraussetzungen (Hinweis: Arbeitsverträge sind keine Nachweise der Berufspraxis vom Arbeitgeber!)

Die Anmeldeunterlagen sind jeweils als einzelnes PDF-Dokument per Mail zu schicken!

Bei Fragen kontaktiere Sie bitte unsere Studienberaterin. 

Studienplan Vorbereitungskurse “Geprüfte*r Berufsspezialist*in im Insolvenzrecht” und “Geprüfter Berufsspezialist*in für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen” (Fortbildungsstufen I)

ModulP/WPCRPrüfung
1. Semester Workload in h 
Prüfungsbereich Büroorganisation und VerwaltungP125APL
Prüfungsbereich Verfahrensgrundlagen und VerfahrensartenP125APL
Prüfungsbereich Marketing und MedienWP125APL
Prüfungsbereich Rechnungslegung und VergütungP125APL
2. Semester  
Prüfungsbereich Massegenerierung und insolvenzrechtliche GestaltungenWP100APL
Prüfungsbereich InsolvenztabellenWP75
Prüfungsbereich Informationstechnik und DatenschutzWP100APL
Prüfungsbereich BerichtswesenWP50
APL-Alternative Prüfungsleistung
P – Pflichtmodul
WP - Wahlpflichtmodul

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zu Vorbereitungskurse “Geprüfte*r Berufsspezialist*in im Insolvenzrecht” und “Geprüfter Berufsspezialist*in für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen” (Fortbildungsstufe I). Für weitere Fragen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf

  • Ist der neue Fortbildungsabschluss ,,Geprüfte/r Berufsspezialist/in" ein akademischer Abschluss?

    Nein. Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum „Geprüften Berufsspezialisten” vor der Rechtsanwaltskammer wird nach neuer Fortbildungsprüfungsverordnung die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Ergänzung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der ersten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.

  • Benötige ich für den Vorbereitungskurs berufliche Erfahrungen?

    Grundsätzlich baut der Vorbereitungskurs als Fernstudium an der BHT auf eine qualifizierte Berufsausbildung mit berufspraktischer Erfahrung im anwaltlichen Bereich auf. Berufliche Erfahrungen sind für ein erfolgreiches Fernstudium daher unverzichtbar und sind ggf. nachzuweisen (siehe Zulassungsvoraussetzungen).

  • Welchen Abschluss erhalte ich nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungskurses von der BHT?

    Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungskurses erhalten Sie eine Studienbescheinigung (Abschlusszertifikat) der BHT mit allen vermittelten Prüfungsinhalten nach neuer Fortbildungsprüfungsverordnung.

  • Wieviel Zeit muss ich für das Fernstudium aufwenden?

    Der Zeitaufwand für das Selbststudium und Bearbeiten der Einsendeaufgaben (Hausarbeiten) beträgt je nach beruflicher Erfahrung und persönlicher Voraussetzung ca. 10-12 Stunden in der Woche. Während des gesamten Fernstudiums von 12 Monaten müssen Sie zusätzlich ca. 6 Tage Präsenzunterricht einplanen.

  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

    Private Finanzierung (Steuererleichterungen)
    Abhängig von Ihrem persönlichen Einkommen und Ihrer beruflichen Situation können Sie die Kosten Ihres Fernstudiums als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen und so teilweise erstattet bekommen.
    Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihr zuständiges Finanzamt.

    Finanzierung über den Arbeitgeber (Freistellung oder finanzielle Unterstützung)
    Viele Unternehmen bieten im Rahmen der Weiterbildung die Möglichkeit an, Ihr Qualifizierungsziel in das Personalentwicklungskonzept zu integrieren und durch Arbeitszeitfreistellungen zu unterstützen. Für Bundeswehrangehörige ist eine Förderung durch den BFD möglich.

    Weiterhin gibt es Fördermöglichkeiten:
    • Länderübergreifende Förderungen (BAföG, Bildungsprämie, Bildungskredit, Stipendien)
    • Länderspezifische Förderungen (Bildungsscheck, Qualischeck, Weiterbildungsscheck)

Erfolgsgeschichten

Ich bin froh, dass ich diese Zeit investiert habe, auch wenn es nicht immer leicht war neben einem Vollzeitjob und Familie das zu organisieren. Aufgrund meiner Weiterbildung kann ich jetzt aber so arbeiten wie ich mir das immer gewünscht habe – selbstständig und eigenverantwortlich. Ich hatte mich zwar auch vor dem Studium regelmäßig über Änderungen in der Rechtsprechung informiert, um für meine Arbeit immer auf dem Laufenden zu bleiben. Durch das Studium wurde dieses Interesse jedoch noch mehr geweckt. Ich lese jetzt regelmäßig die NJW und habe verschiedene juristische Newsletter abonniert und tausche mich auch regelmäßig mit meiner Kollegin (Notarfachwirtin) über die Änderungen und Neuerungen aus, um unsere Arbeitsmaterialen hier anzupassen.
Ich kann jeden nur ermutigen diese Weiterbildung zu absolvieren, auch wenn man nicht mehr in einer Anwaltskanzlei arbeitet.

Sandra Kabelitz

Das enorme Wissen, welches ich durch das Studium erfahren habe, lassen mich nun Sachverhalte kritischer hinterfragen und haben
damit zugleich eine qualitative Steigerung meiner täglichen Arbeit bewirkt. Voraussetzung des Bestehens des Studiums sind aus meiner Erfahrung die notwendige Eigeninitiative, das Durchhaltevermögen und eine grundsätzliche Begeisterung für die rechtliche Materie.
Ich bin der Meinung, dass man in unserem Beruf niemals aufhören darf, sich mit erlangtem Wissen zufriedenzugeben. Vielmehr gehört aufgrund des ständigen Wandels des Rechts (das letztlich nur das Spiegelbild der sich stetig wandelnden gesellschaftlichen Entwicklung reflektiert) auch dazu, sich selbst immer wieder zu fordern und bereit zu sein, seinen Horizont zu erweitern.

Wolf Schulenburg, Berlin

Als Fazit kann ich sagen, dass sich diese Weiterbildung mit anschließendem Abschluss für mich gelohnt hat. Die Arbeit in der Rechtsanwaltskanzlei ist vielseitiger geworden und ich kann Sachverhalte mit den erworbenen Kenntnissen effektiver bearbeiten. Außerdem kann ich meine Arbeitskraft nun auch außerhalb einer Rechtsanwaltskanzlei in vielerlei Hinsicht einsetzen, z. B. in einer Rechtsabteilung, bei der Erarbeitung von Verträgen oder im Debitorenmanagement. (Auszug aus “Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 06/2015”)

Nicole Topf, Zeitz

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Ursula Marten

Berliner Hochschule für Technik
Fernstudieninstitut Berlin
Haus Bauwesen, D K36
Luxemburger Str. 10
13353 Berlin

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